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Waldbrandgefahr - Aufhebung der Verordnung für den Verwaltungsbezirk Amstetten
Auf Grund der nunmehrigen klimatischen Verhältnisse ist die akute Waldbrandgefahr in
den Wäldern nicht mehr gegeben.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hebt die Verordnung vom 18. Juni 2021, Zl.
AML1-A-0714/009, mit sofortiger Wirkung auf.