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Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Übungsfahrten ("L") – Ausbildung für alle Führerscheinklassen außer A

Übungsfahrten können als Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde) im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

Ablauf der Ausbildung
  • Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)
  • Vor- und Grundschulung in der Fahrschule
  • Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten
  • Ausstattung des Übungsfahrzeugs
  • Übungsfahrten mit der Begleitperson
  • Beobachtungsfahrt, Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule
  • Anmeldung zur Fahrprüfung
  • Nach der praktischen Fahrprüfung
HINWEIS

Deutsche BF17-Prüfbescheinigung in Österreich anerkannt

In Deutschland wird für Führerscheinneulinge, die im Rahmen des Modells des "Begleitenden Fahrens" ab 17 ausgebildet wurden, vorerst kein Führerschein, sondern eine sogenannte "Prüfbescheinigung" ausgestellt, mit der unter 18 Jahren nur in Begleitung gefahren werden darf. Ab 18 Jahren kann der reguläre Führerschein beantragt werden. In Österreich wird diese Prüfbescheinigung bis zum 18. Geburtstag anerkannt. Das heißt, dass unter den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland (in Begleitung) gefahren werden darf. Ab dem 18. Geburtstag muss die Lenkerin/der Lenker im Besitz des regulären Führerscheins sein. Die in Deutschland bestehende "Nachfrist" von drei Monaten für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines wird in Österreich nicht anerkannt.

Stand: 01.01.2019
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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+43 (07444) 72 80
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Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
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