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Personalausweis – Verlust oder Diebstahl

Hinweis

Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, ist der persönliche Kundinnen/Kunden-Kontakt aktuell eingeschränkt. Wer einen Personalausweis beantragen möchte, sollte sich rechtzeitig einen Termin bei der nächstgelegenen Passbehörde reservieren (online, telefonisch oder per E-Mail).

  • Verlust oder Diebstahl im Inland
  • Verlust oder Diebstahl im Ausland
  • Wiederauffindung/Hinweis
  • Rechtsgrundlagen

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.

Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter "Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw.".

Achtung

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.

Bei Verlust des Personalausweises genügt bei der Antragstellung eines neuen Personalausweises die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).

Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland

Es muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.

Vorgehensweise im Inland

Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises gestellt werden.

Bei Verlust des Personalausweises genügt bei Antragstellung eines neuen Personalausweises die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige im Inland ist nicht notwendig).

Wiederauffindung/Hinweis

Bitte beachten Sie:

  • Die Wiederauffindung eines Personalausweises ist umgehend der Passbehörde zu melden
  • Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden
  • Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
  • Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
Letzte Aktualisierung: 28. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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