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Reisepass – Einreisebestimmungen

Hinweis

Wer einen Reisepass beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

  • Allgemeine Informationen
  • Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 1: Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
  • Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 2: Einreise nach Kanada

Allgemeine Informationen

Hinweis

Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis (§ 2 Abs 1 PassG 1992 idgF).

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden.

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist. 

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) müssen beachtet werden.

Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Passbehörden, Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen.

Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (→ BMEIA) finden sich v.a. folgende Informationen:

  • Allgemeine Reiseinformationen
  • Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen

Telefonische Auskunft bietet das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) unter der Nummer +43 50 1150-0 an.

Folgende Punkte müssen außerdem beachtet werden:

  • Geforderte Restgültigkeit des Reisepasses
  • Gültigkeit des Personalausweises und Akzeptanz durch die Reisedestination bzw. Beförderungsunternehmen
  • Akzeptanz eines Notpasses ohne bzw. mit zusätzlichem Visum
  • Akzeptanz eines bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepasses
    Auch wenn einige Länder bis zu fünf Jahre abgelaufene Reisepässe für die Einreise akzeptieren, wird empfohlen, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen. Insbesondere das Aussehen von Kindern und Jugendlichen ändert sich stark; eine Identitätsfeststellung an der Grenze ist teilweise nicht möglich.  
  • Aktueller Name im Reisedokument

Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 1: Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

ESTA-Registrierung – Beantragung der Reisegenehmigung

USA-Reisende aus Österreich müssen sich spätestens 72 Stunden vor Antritt der USA-Reise beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA → online registrieren.

Achtung

Seit 1. April 2016 benötigen alle USA-Reisenden, die unter dem Visa Waiver Program ohne Visum einreisen dürfen, einen Reisepass mit Chip. Auf diesem müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.

ESTA-Formular – Ausfüllhilfe

  • Österreichische Reisepassnummern bestehen immer aus einem (1) Buchstaben und sieben (7) Ziffern. (z.B. P1234567)
  • Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
  • Der österreichische Reisepass verfügt über KEINE Passport Book Number.

Achtung

Bereits als verloren bzw. gestohlen gemeldete Reisepässe können im Falle der Wiederauffindung nicht zur Einreise in die USA verwendet werden. Eine ESTA Registrierung ist mit einem als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepass nicht möglich. In diesem Fall wird empfohlen, sich entweder einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen oder um einen Notpass in Verbindung mit einem Visum anzusuchen. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr EUR 144 und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen. Weitere Informationen wären direkt beim US Konsulat zu erfragen.

Tipp

Aufgrund der Bearbeitungszeit und der Kosten für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.

Weiterführende Links – USA

  • Reiseinformation: Vereinigte Staaten (→ BMEIA)
  • Einreisebestimmungen in die USA (→ Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien)
  • Reisepassinformation USA (→ Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien)

Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 2:
Einreise nach Kanada

Seit 15. März 2016 brauchen Reisende aus Österreich, die mit dem Flugzeug nach Kanada ein- oder durchreisen, vorab eine eTA (Electronic Travel Authorization). Für eine Ein- oder Durchreise auf dem Land- oder Seeweg wird keine eTA benötigt.

Die Anmeldung für die eTA erfolgt online. Die benötigten Dokumente für diese Anmeldung sind:

  • Reisepass
  • Kreditkarte
  • E-Mail-Adresse

Das eTA Antragsformular ist nur auf Englisch und Französisch erhältlich. Zur Hilfestellung wird jedes Feld in mehreren Sprachen, einschließlich Deutsch, erklärt.

Die Kosten für die Beantragung und Erteilung einer eTA betragen 7 Kanadische Dollar (ca. 4,90 Euro). Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre, jedoch maximal bis Ablauf der Reisepassgültigkeit.

Achtung

Alle Kanada-Reisenden benötigen einen Reisepass mit Chip. Auf diesem müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.

Weiterführende Links – Kanada

  • Reiseinformation für Kanada (→ BMEIA)
  • Ausfüllhilfe eTA – Deutsch (→ Kanadische Regierung)
  • Informationen zur eTA – Englisch (→ Kanadische Regierung)

Ausführliche Informationen zu anderen Staaten, die eine Pflicht zur Online-Registrierung oder zum elektronischen Visum vor der Einreise vorsehen, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Thema "Elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise".

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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