opponitz.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Opponitz @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • CORONA-Aktuelles
    • Ärztenotdienst
    • Amtstafel
    • Bildergalerie
    • Gemeindezeitung
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
    • Gästebuch
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen/Wohnen Bauen/Wohnen (Menu toggle)
      • Hinweise für Bauwerber
      • Grundstück & Immobilie
    • Bildungsangebote
    • Förderungen
    • Formulare
    • Fundamt
    • Glasfaserbau
    • Handy-Signatur
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitz
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Bezirksgemeinden
      • Gemeindeverbände
      • Krankenhäuser
      • Parteien
      • Notruf & Notfall
      • Umwelt
    • Müllabfuhr Müllabfuhr (Menu toggle)
      • Umstellung auf Gelben Sack
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • E-Tankstellen
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Ortsplan
    • Wahlen/Volksbegehren
    • Wirtschaft
    • Rechnungsabschluss
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt Gemeindeamt (Menu toggle)
      • Mitarbeiter
      • Zuständigkeiten
      • Fundamt
      • Gemeindehaus
      • Gemeindewappen
      • Impressum
      • Datenschutz
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Gesundheit
      • NÖ Landeskindergarten
      • Musikschule
    • Partnergemeinde
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsname
      • Ortsgeschichte
    • Ortsplan
    • Kleinregion Ybbstal
  • LKV LKV (Menu toggle)
    • Ybbstal Optima
    • Netzgebiet
    • Strompreistabelle
    • Formulare
    • Stromablesung
    • Stromlieferantenwechsel
    • Smart Meter
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Vereine und Firmen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Camping
    • Ybbstalradweg
    • Beleuchtung Tunnel
    • Schluchtenwanderweg
    • Narzissenblüte
    • Naturbadeplatz
    • Winter in Opponitz
    • Sehenswertes Sehenswertes (Menu toggle)
      • Aussichtskanzel
      • Gamsfelsen
      • Kängurus
      • Körnerkasten
      • Lichtsäule
      • Osterhasendorf
      • Pfarrkirche/Pfarrhof
      • Wasserkraftwerk
  • Fliegenfischen Fliegenfischen (Menu toggle)
    • Die Reviere Die Reviere (Menu toggle)
      • Ofenloch (I)
      • Opponitz Exklusiv
      • Seeburg (III)
      • Hollenstein
      • Blamau (II)
      • St. Georgen (IV)
    • Lizenzen
    • Tageskarten Online-Kauf
    • Bildergalerie
    • Videos
  • Veranstaltungen
Alpenverein Ortsgruppe Opponitz Verein Verein
Arbeitsgemeinschaft d. Bäuerinnen Verein Verein
Elektro Kölbel KG Elektriker Elektriker
Fernwärmegenossenschaft
Freiwillige Feuerwehr Opponitz Verein Verein
Friseur und Fußpflege
Gesunde Gemeinde
Goldspinnerei
Hofbauer-Höhensicherung mit System Handel & Montage Handel & Montage
HUMANI Mensch-Tier-Zentrum
Imkerverein Opponitz Verein Verein
Kaufhaus und Bäckerei Resch (vormals Rosenberger)
Kirchenchor Verein Verein
Landjugend Opponitz Verein Verein
M & R Montagen OG
Musikverein Opponitz Verein Verein
ÖAAB Opponitz
Pensionistenverband Verein Verein
Pfarre Opponitz
Schuhplattlergruppe Bergröserl Verein Verein
Seniorenbund Verein Verein
Sportverein Union Opponitz Verein Verein
Sportverein Union Opponitz - Klettern
Sportverein Union Opponitz - Ski
Sportverein Union Opponitz - Turnen Verein Verein
Sportverein Union Opponitz, Fußball Verein Verein
Sportverein Union Opponitz, Stockschützen Verein Verein
Tourismusverein Opponitz Verein Verein
Transportunternehmen Bernhard Gruber
Volkstanzgruppe Verein Verein
Wirtschaftsbund Opponitz
Ybbstaler Schluchtenteufeln Verein Verein
Zukunftswerkstatt - Dorferneuerung Verein Verein
Ihre Firma eintragen

Vereinsauflösung – freiwillig

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Wenn ein Verein sich freiwillig auflöst, ist dieser Beschluss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen anzuzeigen.

Voraussetzungen

Achtung

Unter welchen Voraussetzungen sich ein Verein freiwillig auflösen kann und was in diesem Fall mit dem Vereinsvermögen zu geschehen hat, bestimmen die Vereinsstatuten.

Ist noch eine Abwicklung bestehender Geschäfte, z.B. die Beendigung eines Mietverhältnisses, notwendig, wird dies durch die Abwicklerin/den Abwickler erledigt.

Fristen

Der Beschluss der Vereinsauflösung sowie die erforderlichen Angaben über die mit der Abwicklung eines eventuellen Vermögens betrauten Personen sind innerhalb von vier Wochen nach der Auflösung zu melden.

Die Abwicklerin/der Abwickler muss die Beendigung der Abwicklung der Vereinsbehörde unverzüglich mitteilen.

Ist eine Abwicklung nicht erforderlich, müssen die Eintragung der freiwilligen Auflösung im Vereinsregister und die anderen, zu diesem Zeitpunkt aktuell gewesenen Registerdaten noch ein Jahr nach Eintragung der Auflösung allgemein abfragbar bleiben.

Zuständige Stelle

Die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:

  • Die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde I. Instanz (vormals: Bundespolizeidirektion)
  • Die Bezirkshauptmannschaft
  • In den Statutarstädten Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat

Verfahrensablauf

Unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Auflösung erfolgen kann, bestimmen die Vereinsstatuten.

Der Beschluss ist der zuständigen Vereinsbehörde von den in den Statuten dazu vorgesehenen organschaftlichen Vertreterinnen/Vertretern unter Beifügung ihres Namens und ihrer Funktion sowie unter Angabe des Datums der freiwilligen Auflösung zu melden.

Falls Vermögen vorhanden ist, sind auch das Erfordernis der Abwicklung sowie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Zustellanschrift und Beginn der Vertretungsbefugnis einer bestellten Abwicklerin/eines bestellten Abwicklers der Vereinsbehörde mitzuteilen.

Die mit der Abwicklung betraute Person hat das Vereinsvermögen zu verwalten und zu verwerten sowie die noch laufenden Geschäfte zu beenden, Forderungen des Vereins einzuziehen und die Gläubigerinnen/die Gläubiger des Vereins zu befriedigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung

Die "Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung" muss statutenmäßig unterfertigt, d.h. von den organschaftlichen Vertreterinnen/den organschaftlichen Vertretern eigenhändig unterschrieben werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die freiwillige Vereinsauflösung an.

Zusätzliche Informationen

Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Ist eine Abwicklung erforderlich, verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit jedoch erst mit Eintragung der Beendigung der Abwicklung im Vereinsregister.

Hinweis

Ein Verein kann auch durch die Vereinsbehörde mit Bescheid aufgelöst werden. Dies erfolgt dann, wenn der Verein gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht (z.B. wenn längere Zeit keine Vereinstätigkeit ausgeübt wird). Nähere Informationen zum Thema "Vereinsauflösung – behördlich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Vereinswesen – Freiwillige Auflösung (→ BMI)

Rechtsgrundlagen

§§ 28 und 30 Vereinsgesetz (VerG)

Zum Formular

Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Freizeit/Tourismus

  • Vereine und Firmen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Gastronomie
  • Camping
  • Ybbstalradweg
  • Beleuchtung Tunnel
  • Schluchtenwanderweg
  • Narzissenblüte
  • Naturbadeplatz
  • Winter in Opponitz
  • Sehenswertes
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Opponitz
Hauslehen 21
+43 (07444) 72 80
gemeinde@opponitz.gv.at
Datenschutzhinweis
Impressum
Datenschutz
Amtszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
© 2023 Gemeinde Opponitz | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG