Inhalt eines Energieausweises
Der Energieausweis ist ein Ausweis, mit welchem die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angegeben wird. Er ist nach den Bedingungen der jeweiligen technischen Bauvorschriften – welche landesrechtlich geregelt sind – zu erstellen. Abhängig von den jeweiligen Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer kann der Energieausweis etwas unterschiedlich ausgestaltet sein.
Hinweis: Der Energieausweis enthält keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch, da dieser vom Nutzverhalten abhängig ist.
Der Energieausweis für Wohngebäude informiert auf:
- der ersten Seite über die Stammdaten des Gebäudes (z.B. Gebäudetyp, Gebäudeart, Standort). Den Hauptteil bildet hier die Darstellung des spezifischen Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs, der Kohlendioxidemissionen und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors (Standortklima), wobei die jeweils erreichten Werte in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis Klasse G; wobei Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt werden.
- der zweiten Seite detailliert über die Gebäudekenndaten (z.B. Brutto-Grundfläche, Klimaregion) und über den Wärme- und Energiebedarf (z.B. Heizwärmebedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heizenergiebedarf, etc.).
Bei dem Inhaltsumfang eines Energieausweises muss auch zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden werden, da der Energieausweis bei Nicht-Wohngebäuden zusätzliche Angaben zu enthalten hat (z.B. Kühlbedarf des Gebäudes).
Ob ein Gebäude der Kategorie Wohngebäude (Nutzung zu Wohnzwecken) oder Nicht-Wohngebäude zugeordnet wird, hängt von der überwiegenden Nutzung des Gebäudes ab. Nicht-Wohngebäude sind beispielsweise Schulen, Hotels, Kindergärten, sofern das Gebäude überwiegend als ein solches genutzt wird.
Der Energieausweis für Wohngebäude hat beispielsweise folgende Informationen zu enthalten:
- Eine detaillierte Darstellung des "Heizwärmebedarfs" (HWB) einerseits am Standort des Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzstandort für ganz Österreich und andererseits spezifisch bezogen auf die Brutto-Grundfläche (die Summe aller Flächen inklusive der Wände) des Gebäudes:
Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Durch ihn können auch Rückschlüsse auf den Wärmeschutz des Gebäudes gezogen werden. - Eine Darstellung des "Warmwasser-Wärmebedarfs" (WWWB):
Dabei handelt es sich um den Energiebedarf, welcher für die Warmwasserbereitstellung erforderlich ist. Der Warmwasserwärmebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. einem Liter Wasser je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, welcher um ca. 30 Grad (also beispielsweise von 8 Grad auf 38 Grad) erwärmt wird. - Eine Darstellung des "Heizenergiebedarfs" (HEB):
Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels und der Energiebedarf von Umwälzpumpen. - Eine Darstellung des "Endenergiebedarfs" (EEB) des Gebäudes:
Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Energiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss. - Eine Darstellung des "Gesamtenergieeffizienzfaktors" (fGEE):
Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Das Gebäude in seiner Gesamtheit wird verglichen mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Dadurch kann abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder um ein energetisch schlechteres (fGEE > 1) Objekt handelt. - Eine Darstellung des "Primärenergiebedarfs" (PED):
Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich des Aufwandes für die Energieaufbringung (Herstellung, Transport) mit ein. - Eine Darstellung der "Kohlendioxidemissionen" (CO2):
Diese Kenngröße beschreibt die dem gesamten Energiebedarf im Gebäude zurechnenden Kohlendioxidemissionen. Darin eingeschlossen sind auch jene für den Transport und die Erzeugung, sowie aller Verluste. - Empfehlungen für Maßnahmen (ausgenommen bei Neubauten)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion