Wählerevidenzblatt NÖ
Der Niederösterreichische Landtag hat am 22. Juni 2017 eine Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes beschlossen, mit der ab 1. Juli 2017 unter anderem einige Änderungen für „Zweitwohnsitzer“ in Kraft getreten sind.
Das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes ist die Grundvoraussetzung für das Wahlrecht bei Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen bzw. für die Eintragung in die Wählerevidenz. Ab 1. Juli 2017 müssen nun Personen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes mitwirken und ein Wählerevidenzblatt ausfüllen. Die Behörde hat auf Grund dieser Daten und allfälliger weiterer Erhebungen festzustellen, ob ein ordentlicher Wohnsitz für Landtags- und Gemeinderatswahlen vorliegt oder nicht.
Wählerevidenzblatt NÖ.pdf
Mittwoch, 19. Juli 2017