opponitz.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Opponitz @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ärztenotdienst
    • Amtstafel
    • Bildergalerie
    • Gemeindezeitung
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
    • Gästebuch
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen/Wohnen Bauen/Wohnen (Menu toggle)
      • Hinweise für Bauwerber
      • Grundstück & Immobilie
    • Bildungsangebote
    • Förderungen
    • Formulare
    • Fundamt
    • Glasfaserbau
    • ID Austria
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitz
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Bezirksgemeinden
      • Gemeindeverbände
      • Krankenhäuser
      • Parteien
      • Notruf & Notfall
      • Umwelt
    • Müllabfuhr Müllabfuhr (Menu toggle)
      • Umstellung auf Gelben Sack
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • E-Tankstellen
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Ortsplan
    • Wahlen/Volksbegehren
    • Wirtschaft
    • Rechnungsabschluss
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt Gemeindeamt (Menu toggle)
      • Mitarbeiter
      • Zuständigkeiten
      • Stellenangebote
      • Fundamt
      • Gemeindehaus
      • Gemeindewappen
      • Impressum
      • Datenschutz
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Gesundheit
      • NÖ Landeskindergarten
      • Musikschule
    • EEDIII Gebäudeinventar
    • Partnergemeinde
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsname
      • Ortsgeschichte
    • Kirche/Religion Kirche/Religion (Menu toggle)
      • Kontakt
      • Gottesdienste
      • Pfarrgeschichte
      • Pfarrgemeinderat
      • Pfarrkirchenrat
    • Ortsplan
    • Kleinregion Ybbstal
  • LKV LKV (Menu toggle)
    • Ybbstal Optima
    • Netzgebiet
    • Strompreistabelle
    • Formulare
    • Stromablesung
    • Stromlieferantenwechsel
    • Smart Meter
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Vereine und Firmen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Camping
    • Wanderwege
    • Schluchtenwanderweg
    • Pilgerweg Via Trinitatis
    • Ybbstalradweg
    • Ybbstaler Alpen
    • Beleuchtung Tunnel
    • Narzissenblüte
    • Naturbadeplatz
    • Winter in Opponitz
    • Sehenswertes Sehenswertes (Menu toggle)
      • Aussichtskanzel
      • Gamsfelsen
      • Kängurus
      • Körnerkasten
      • Lichtsäule
      • Osterhasendorf
      • Pfarrkirche/Pfarrhof
      • Wasserkraftwerk
  • Fliegenfischen Fliegenfischen (Menu toggle)
    • Die Reviere Die Reviere (Menu toggle)
      • Ofenloch (I)
      • Opponitz Exklusiv
      • Seeburg (III)
      • Hollenstein
      • Blamau (II)
      • St. Georgen (IV)
    • Lizenzen
    • Tageskarten Online-Kauf
    • Bildergalerie
    • Videos
  • Veranstaltungen

Voraussetzungen der Diversion

Damit die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Diversion anbieten kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Hinreichend geklärter Sachverhalt
    Die Staatsanwaltschaft darf eine Diversion nur anbieten, wenn sie aufgrund der vorliegenden Beweise auch Anklage erheben könnte. Wenn die Beweislage nicht ausreicht, muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
  • Keine präventiven Bedenken
    Die diversionnelle Maßnahme muss ausreichen, um den Beschuldigten oder Nachahmungstäter von (weiteren) strafbaren Handlungen abzuhalten (kein Bestrafungserfordernis).
  • Keine schwere Straftat
    Die Diversion ist nur bei Straftaten zulässig, die mit einer maximalen Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe (bei Sexualstraftaten maximal drei Jahre) bedroht sind. Diese Einschränkung gilt für Personen bis 21 Jahre (Jugendliche und junge Erwachsene) nicht.
  • Kein Tod eines Menschen
    Die Tat darf nicht den Tod eines Menschen zur Folge gehabt haben.
    Eine Diversion ist jedoch dennoch möglich, wenn ein Angehöriger des Beschuldigten fahrlässig getötet wurde und der Tod des Angehörigen beim Beschuldigten zu einer schweren psychischen Belastung führt, wegen der eine Bestrafung nicht angebracht ist.
  • Keine schwere Schuld
    Die persönliche Schuld des Beschuldigten und seine Einstellung gegenüber gesellschaftlichen Werten beeinflusst die Entscheidung, ob eine Diversion angeboten wird oder nicht. Es werden dabei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abgewogen. Wenn der Beschuldigte sich um Wiedergutmachung bemüht, können sich die Chancen auf die Durchführung einer Diversion erhöhen.
  • Schuldeinsicht und Verantwortungsübernahme
    Ein Geständnis ist zwar nicht erforderlich, allerdings muss der Beschuldigte zumindest eingeschränkt bereit sein, die Verantwortung für die Tat zu übernehmen. Der Beschuldigte muss sich mit der Diversion einverstanden erklären und die Folgen akzeptieren.
  • Offizialdelikt
    Bei der Straftat muss es sich um ein Offizialdelikt handeln. Offizialdelikte sind Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden (z.B. Körperverletzung oder Diebstahl).

Weiterführende Links

Diversion (Neustart)

Rechtsgrundlagen

  • § 198 Strafprozessordnung (StPO)
  • § 7 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Vorheriges Thema
    Ablauf der Diversion
  • Nächstes Thema
    Diversionsmaßnahmen

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen/Wohnen
  • Bildungsangebote
  • Förderungen
  • Formulare
  • Fundamt
  • Glasfaserbau
  • ID Austria
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitz
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Job Börse
  • Links/Adressen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
  • Wahlen/Volksbegehren
  • Wirtschaft
  • Rechnungsabschluss
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Opponitz
Hauslehen 21
+43 (07444) 72 80
gemeinde@opponitz.gv.at
Datenschutzhinweis
Impressum
Datenschutz
Amtszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
© 2026 Gemeinde Opponitz | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG