opponitz.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Opponitz @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ärztenotdienst
    • Amtstafel
    • Bildergalerie
    • Gemeindezeitung
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
    • Gästebuch
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen/Wohnen Bauen/Wohnen (Menu toggle)
      • Hinweise für Bauwerber
      • Grundstück & Immobilie
    • Bildungsangebote
    • Förderungen
    • Formulare
    • Fundamt
    • Glasfaserbau
    • ID Austria
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitz
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Bezirksgemeinden
      • Gemeindeverbände
      • Krankenhäuser
      • Parteien
      • Notruf & Notfall
      • Umwelt
    • Müllabfuhr Müllabfuhr (Menu toggle)
      • Umstellung auf Gelben Sack
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • E-Tankstellen
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Ortsplan
    • Wahlen/Volksbegehren
    • Wirtschaft
    • Rechnungsabschluss
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt Gemeindeamt (Menu toggle)
      • Mitarbeiter
      • Zuständigkeiten
      • Stellenangebote
      • Fundamt
      • Gemeindehaus
      • Gemeindewappen
      • Impressum
      • Datenschutz
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Gesundheit
      • NÖ Landeskindergarten
      • Musikschule
    • Partnergemeinde
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsname
      • Ortsgeschichte
    • Kirche/Religion Kirche/Religion (Menu toggle)
      • Kontakt
      • Gottesdienste
      • Pfarrgeschichte
      • Pfarrgemeinderat
      • Pfarrkirchenrat
    • Ortsplan
    • Kleinregion Ybbstal
  • LKV LKV (Menu toggle)
    • Ybbstal Optima
    • Netzgebiet
    • Strompreistabelle
    • Formulare
    • Stromablesung
    • Stromlieferantenwechsel
    • Smart Meter
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Vereine und Firmen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Camping
    • Wanderwege
    • Schluchtenwanderweg
    • Ybbstalradweg
    • Ybbstaler Alpen
    • Beleuchtung Tunnel
    • Narzissenblüte
    • Naturbadeplatz
    • Winter in Opponitz
    • Sehenswertes Sehenswertes (Menu toggle)
      • Aussichtskanzel
      • Gamsfelsen
      • Kängurus
      • Körnerkasten
      • Lichtsäule
      • Osterhasendorf
      • Pfarrkirche/Pfarrhof
      • Wasserkraftwerk
  • Fliegenfischen Fliegenfischen (Menu toggle)
    • Die Reviere Die Reviere (Menu toggle)
      • Ofenloch (I)
      • Opponitz Exklusiv
      • Seeburg (III)
      • Hollenstein
      • Blamau (II)
      • St. Georgen (IV)
    • Lizenzen
    • Tageskarten Online-Kauf
    • Bildergalerie
    • Videos
  • Veranstaltungen

Schenkung

  • Allgemeines
  • Formvorschriften
  • Schenkung auf den Todesfall
  • Meldepflicht von Schenkungen

Allgemeines

Bei der Schenkung verpflichtet sich die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber, der Beschenkten/dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich zu überlassen. Auch bei der Schenkung handelt es sich um einen Vertrag. Aus diesem Grund ist die Zustimmung der Beschenkten/des Beschenkten erforderlich, da sich niemand eine geschenkte Sache aufdrängen lassen muss.

Der Begriff Sache ist im Zusammenhang mit einer Schenkung im weiteren Sinn zu verstehen. Es können sowohl körperliche Sachen (z.B. Ringe, Hosen, Bücher) als auch Forderungen (z.B. eine Geldforderung) verschenkt werden.

Formvorschriften

Schenkungen, die sofort erfüllt werden (z.B. die sofortige Übergabe der geschenkten Sache) bedürfen keiner bestimmten Form (keine Formpflicht). Das bedeutet, die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber kann beispielsweise mündlich oder schriftlich erklären, dass die Sache einer anderen Person geschenkt werden soll. Voraussetzung hierfür ist die sofortige Übergabe der geschenkten Sache.

Für eine Schenkung ohne sofortige Übergabe der geschenkten Sache (Schenkungsversprechen) muss ein Schenkungsvertrag in der Form eines Notariatsaktes errichtet werden, sonst ist die Schenkung ungültig.

Keine Formpflicht besteht für schuldbefreiende ("liberatorische") Schenkungen (der Erlass von Schulden). Schuldet beispielsweise die Tochter der Mutter 1.000 Euro, dann kann die Mutter auf die Rückzahlung der 1.000 Euro wirksam verzichten, ohne dass sie eine bestimmte Form einhalten müsste. Die Mutter schenkt somit der Tochter die 1.000 Euro.

Bei Liegenschafts- oder Grundstücksschenkungen ist ein Schenkungsvertrag mit notarieller Beurkundung und einer Aufsandungserklärung (ausdrückliche Erklärung der Geschenkgeberin/des Geschenkgebers, dass der Eintragung der Beschenkten/des Beschenkten im Grundbuch zugestimmt wird) notwendig dafür, dass die Beschenkte/der Beschenkte ihr/sein Eigentumsrecht im Grundbuch eintragen lassen kann.

Schenkung auf den Todesfall  

Bei der "Schenkung auf den Todesfall" verspricht die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber für den Fall ihres/seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung einer Sache. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall der Geschenkgeberin/des Geschenkgebers ein.

Die "Schenkung auf den Todesfall" ist nur unter drei Voraussetzungen gültig:

  • Die Beschenkte/der Beschenkte muss das Schenkungsversprechen annehmen
  • Der Schenkungsvertrag (Schenkungsversprechen) bedarf einer notariellen Beurkundung
  • Die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber muss ausdrücklich auf eine Widerrufsmöglichkeit verzichten

Weitere Informationen zur Schenkung auf den Todesfall finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Meldepflicht von Schenkungen

Eine Anzeigepflicht für Schenkungen unter Lebenden nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht für bestimmte Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Kapitalforderungen [z.B. Sparbücher], bewegliches körperliches Vermögen [z.B. Kraftfahrzeuge]). Die Anzeige kann bei jedem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis erfolgen.

Befreit von der Anzeigepflicht sind Schenkungen (Erwerbe) zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres. Die 50.000 Euro-Grenze gilt für Geschenke einer angehörigen Person (z.B. Mutter) an dieselbe angehörige Person (z.B. Tochter). Eine Zusammenrechnung erfolgt daher lediglich innerhalb einer Person. Schenken beispielsweise sowohl Mutter und Vater der Tochter innerhalb eines Jahres jeweils 45.000 Euro, muss die Tochter die Schenkungen nicht anzeigen, da die Schenkungen von verschiedenen Angehörigen (Mutter und Vater) getätigt wurden und die Wertgrenze (50.000 Euro) für die einzelnen Schenkungen nicht überschritten wurde.

Schenkungen zwischen anderen Personen sind bis zu einem gemeinen Wert von 15.000 Euro innerhalb von 5 Jahren von der Anzeigepflicht befreit.

Grundstücke, die von Todes wegen erworben werden oder unter Lebenden verschenkt werden, sind nach dem Grunderwerbssteuergesetz anzuzeigen. In diesem Fall besteht keine gesonderte Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz.

Weitere Informationen zur Meldepflicht von Schenkungen finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen/Wohnen
  • Bildungsangebote
  • Förderungen
  • Formulare
  • Fundamt
  • Glasfaserbau
  • ID Austria
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitz
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Job Börse
  • Links/Adressen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
  • Wahlen/Volksbegehren
  • Wirtschaft
  • Rechnungsabschluss
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Opponitz
Hauslehen 21
+43 (07444) 72 80
gemeinde@opponitz.gv.at
Datenschutzhinweis
Impressum
Datenschutz
Amtszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Opponitz | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG