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Sanierungsoffensive 2026

Die Sanierungsoffensive 2026 setzt auf zwei zentrale Instrumente: den Kesseltausch für klima-freundliche Heizsysteme und den Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung. Dafür sind von 2026 bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro vorgesehen, insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro. Auch präsentiert sich die Neuauflage der Sanierungsoffensive mit einigen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Förderungssystem: Ein fixes Jahresbudget sorgt zukünftig für einen effizienten Mitteleinsatz und eine verbindlich gestaltete Registrierung gibt Planungssicherheit. 

Die Förderungsaktion "Sanierungsoffensive" gilt österreichweit für:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser 
  • Mehrgeschoßigen Wohnbau und 
  • Reihenhausanlagen
Hinweis:

Informationen zur Sanierungsoffensive (Maßnahmen und Förderungshöhe) und der Möglichkeit der Registrierung und Antragstellung unter www.sanierungsoffensive.gv.at; Anträge und Registrierungen können so lange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026.

Die Gesamtförderung beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Eine Kombination mit Förderungen aus den Bundesländern ist möglich.

Neu:
  • Authentifizierung per ID Austria oder Hochladen einer amtlichen Ausweiskopie
  • Vorlage eines Energieberatungsprotokolls bereits bei der Registrierung

Kesseltausch – Überblick

Im Rahmen der Sanierungsoffensive kommt der Umstellung fossiler Wärmeerzeugungssysteme auf klimafreundliche Alternativen eine zentrale Bedeutung zu. Durch die Förderungsaktion "Kesseltausch" werden nicht nur CO₂-Emissionen verringert, sondern auch die Wertschöpfung in Österreich angekurbelt.

Was wird gefördert?

Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine neue, klimafreundliche Alternative (Nah-/Fernwärme, Wärmepumpe, Holzzentralheizung).

Wer kann den Antrag stellen?

  • Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus: Privatpersonen
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer

Ab wann werden Lieferungen und Leistungen anerkannt?

Seit 3. Oktober 2025 

Sanierungsbonus – Überblick

Der Gebäudesektor trägt mit Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung etc. rund ein Drittel des gesamten österreichischen Energieverbrauchs bei. Entsprechend groß ist das Potenzial, den Energieverbrauch und den damit verbundenen CO₂-Ausstoß mit gezielten thermischen Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Neben dem Schutz des Klimas bringen Sanierungsmaßnahmen weitere positive Effekte für die Wohnqualität, die Werterhaltung der Immobilie und nicht zuletzt für die Reduktion der Betriebskosten der Haushalte.

Im Rahmen des Sanierungsbonus werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus: Privatpersonen
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Gebäudeeigentümerinnen/Grundeigentümer

Ab wann werden Lieferungen und Leistungen anerkannt?

  • Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus: seit 3. Oktober 2025
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen.

Weiterführende Links

  • Sanierungsoffensive 2026 (BMLUK)
  • Sanierungstipps auf klimaaktiv.at (BMLUK)
Letzte Aktualisierung: 13.11.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
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