Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Antragstellung – pflegende Angehörige
Der Antrag auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist bei der Pensionsversicherung (PV) zu stellen.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
