opponitz.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Opponitz @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ärztenotdienst
    • Amtstafel
    • Bildergalerie
    • Gemeindezeitung
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
    • Gästebuch
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen/Wohnen Bauen/Wohnen (Menu toggle)
      • Hinweise für Bauwerber
      • Grundstück & Immobilie
    • Bildungsangebote
    • Förderungen
    • Formulare
    • Fundamt
    • Glasfaserbau
    • ID Austria
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitz
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Bezirksgemeinden
      • Gemeindeverbände
      • Krankenhäuser
      • Parteien
      • Notruf & Notfall
      • Umwelt
    • Müllabfuhr Müllabfuhr (Menu toggle)
      • Umstellung auf Gelben Sack
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • E-Tankstellen
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Ortsplan
    • Wahlen/Volksbegehren
    • Wirtschaft
    • Rechnungsabschluss
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt Gemeindeamt (Menu toggle)
      • Mitarbeiter
      • Zuständigkeiten
      • Stellenangebote
      • Fundamt
      • Gemeindehaus
      • Gemeindewappen
      • Impressum
      • Datenschutz
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Gesundheit
      • NÖ Landeskindergarten
      • Musikschule
    • EEDIII Gebäudeinventar
    • Partnergemeinde
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsname
      • Ortsgeschichte
    • Kirche/Religion Kirche/Religion (Menu toggle)
      • Kontakt
      • Gottesdienste
      • Pfarrgeschichte
      • Pfarrgemeinderat
      • Pfarrkirchenrat
    • Ortsplan
    • Kleinregion Ybbstal
  • LKV LKV (Menu toggle)
    • Ybbstal Optima
    • Netzgebiet
    • Strompreistabelle
    • Formulare
    • Stromablesung
    • Stromlieferantenwechsel
    • Smart Meter
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Vereine und Firmen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Camping
    • Wanderwege
    • Schluchtenwanderweg
    • Pilgerweg Via Trinitatis
    • Ybbstalradweg
    • Ybbstaler Alpen
    • Beleuchtung Tunnel
    • Narzissenblüte
    • Naturbadeplatz
    • Winter in Opponitz
    • Sehenswertes Sehenswertes (Menu toggle)
      • Aussichtskanzel
      • Gamsfelsen
      • Kängurus
      • Körnerkasten
      • Lichtsäule
      • Osterhasendorf
      • Pfarrkirche/Pfarrhof
      • Wasserkraftwerk
  • Fliegenfischen Fliegenfischen (Menu toggle)
    • Die Reviere Die Reviere (Menu toggle)
      • Ofenloch (I)
      • Opponitz Exklusiv
      • Seeburg (III)
      • Hollenstein
      • Blamau (II)
      • St. Georgen (IV)
    • Lizenzen
    • Tageskarten Online-Kauf
    • Bildergalerie
    • Videos
  • Veranstaltungen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Rechte des Adoptivkindes

Durch einen schriftlichen Beschluss des Gerichts auf Antrag der Annehmenden und des Wahlkindes entstehen zwischen

  • dem Adoptivkind und dessen zum Zeitpunkt der Adoption minderjährigen Nachkommen, einerseits,

und

  • der adoptierenden Person oder dem adoptierenden Paar, andererseits,

die gleichen Rechte, wie sie durch die Abstammung eines Kindes begründet werden. Das bedeutet auch, dass das Adoptivkind gegenüber der adoptierenden Person/dem adoptierenden Paar unterhalts- und erbberechtigt ist.

Adoptierende Personen können Einzelpersonen oder Paare sein, unabhängig davon, ob sie verschiedengeschlechtlich, gleichgeschlechtlich oder mit dem Geschlechtseintrag "divers" sind. Voraussetzung für die gemeinschaftliche Adoption durch zwei Personen ist, dass diese miteinander verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft leben.

Zwischen dem Wahlkind und den Verwandten der Annehmenden entstehen durch die Annahme die gleichen Rechte wie durch Abstammung, womit ein gesetzliches Erbrecht begründet wird. Gleichzeitig erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten; ein gesetzliches Erbrecht gegenüber der leiblichen Familie besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Erbrecht bei Tod des Adoptivkindes

Bei Tod des Adoptivkindes fällt der ersten Linie, d.h. den Nachkommen des Adoptivkindes, die gesamte Erbschaft zu. Hinterlässt das Adoptivkind keine Nachkommen, so erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge die Annehmenden sowie deren Verwandte. Da die rechtliche Beziehung zu den leiblichen Eltern durch die Annahme erlischt, haben diese und deren Nachkommen kein gesetzliches Erbrecht mehr.

Nimmt eine Person das leibliche Kind der Ehepartnerin/des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten an, so erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen nur zu dem anderen leiblichen Elternteil und dessen Verwandten. Das gesetzliche Erbrecht zu jenem leiblichen Elternteil, dessen Kind angenommen wurde, bleibt in diesem Fall aufrecht.

Namensrecht 

Das Wahlkind erhält kraft Gesetzes als Familiennamen den gemeinsamen Familiennamen der Annehmenden oder den Familiennamen, den eine einzeln annehmende Person führt. Wenn die Annehmenden keinen gemeinsamen Familiennamen führen oder die Beibehaltung des bisherigen Namens gewünscht wird, bestehen abweichende gesetzliche Bestimmungsmöglichkeiten. Beratung zum Thema Namensrecht bietet das zuständige Standesamt.

Weiterführende Links

  • Namensänderung
  • Standesämter

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
  • Vorheriges Thema
    Rechte und Pflichten nach einer Adoption
  • Nächstes Thema
    Rechte und Pflichten der adoptierenden Personen

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen/Wohnen
  • Bildungsangebote
  • Förderungen
  • Formulare
  • Fundamt
  • Glasfaserbau
  • ID Austria
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitz
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Job Börse
  • Links/Adressen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
  • Wahlen/Volksbegehren
  • Wirtschaft
  • Rechnungsabschluss
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Opponitz
Hauslehen 21
+43 (07444) 72 80
gemeinde@opponitz.gv.at
Datenschutzhinweis
Impressum
Datenschutz
Amtszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
© 2026 Gemeinde Opponitz | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG