Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht bezahlen. Das Schuldenregulierungsverfahren ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen Antrag auf Abschluss eines zulässigen Zahlungsplans stellen und nachvollziehbar bescheinigen, wie der Zahlungsplan erfüllt werden soll, sowie
- für den Fall des Nichtzustandekommens des Zahlungsplans die Einleitung eines Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
