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Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Befreiung vom ORF-Beitrag (inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif), Zuschussleistung Telefon, EAG-Kostenbefreiung

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.

Seit 1. April 2026 können private Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten. Das gilt jedoch nicht für Studierende. Im März 2026 versendete die OBS dazu Informationsschreiben an vom ORF-Beitrag befreite Haushalte.

Zusätzlich sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung möglich.

Die EAG-Kosten-Deckelung kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.

Voraussetzungen

Eine Befreiung oder ein Zuschuss ist möglich, wenn Sie einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen
  • Personen, die Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder eine vergleichbare Leistung beziehen
  • Personen, die Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) beziehen
  • Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Personen, die Studienbeihilfe oder Schülerbeihilfe beziehen
    Hinweis: Studierende sind beim Strom-Sozialtarif ausgenommen.
  • Personen, die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit beziehen
  • Personen, die Pension beziehen
  • Personen, die Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen erhalten
  • gehörlose und schwer hörbehinderte Personen

Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushaltsnettoeinkommen ausschlaggebend. Das Haushaltsnettoeinkommen (OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Tipp:

Mit dem Befreiungsrechner (OBS) können Sie einfach und unverbindlich prüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung erfüllen.

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
(ehemalige GIS)

Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

Weitere Informationen zum Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.

Verfahrensablauf

Antrag auf Befreiung, Zuschuss oder Deckelung

Mit einem Antrag können mehrere Unterstützungen gleichzeitig geprüft werden.

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
    Entweder Sie vervollständigen Ihre Daten mithilfe des Befreiungsrechners oder Sie verwenden das entsprechende Antragsformular.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Legen Sie alle erfoderlichen Unterlagen bei (Scan oder Kopie).
  • Übermitteln Sie den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Tipp:

Der Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.

Hinweis:

Beim Telefonzuschuss ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten.

Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung

Die Begünstigung endet, wenn einer der folgenden Punkte eintritt:

  • Ablauf des Befreiungs- oder Zuschuss-Zeitraums
    (Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.)
  • Tod, Verzicht oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • bei Telefonzuschuss: Übertragung oder Kündigung des Kommunikationsdienstes
  • Umzug an eine andere Adresse
  • Entziehung – Wegfall der Voraussetzungen für die Begünstigung (Anspruchsgrundlage oder Einkommen nicht mehr erfüllt)

Fällt die Begünstigung weg, wird der ORF-Beitrag wieder vorgeschrieben bzw. entfällt der Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis), der Telefon-Zuschuss oder die EAG-Kostenbefreiung.

Die OBS informiert Sie rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung oder der Zuschussleistung mittels Ablaufverständigung. So haben Sie die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen.

Achtung:

Änderungen Ihrer persönlichen Situation müssen Sie der OBS melden (z.B. Name, Adresse). Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

Checkliste: Notwendige Unterlagen (OBS)

Zusätzliche Informationen

  • ORF-Beitrag
  • ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
  • Haushaltsnettoeinkommen (OBS)
  • Befreiung (OBS)
  • Befreiungsrechner (OBS)
  • Änderungen rund um Befreiung und Zuschuss (OBS)
  • Fragen und Antworten zu Befreiung, Zuschuss und Deckelung (OBS)
  • FAQ zum Sozialtarif (BMWET)

Rechtsgrundlagen

  • ORF-Beitrags-Gesetz
  • ORF-Gesetz (ORF-G)

Zum Formular

  • Online-Tool für das zweistufige Verfahren der Befreiung ("Befreiungsrechner") (OBS)
  • Antragsformulare (OBS)
Letzte Aktualisierung: 06.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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