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Arbeitslosengeld – Antrag

Allgemeine Informationen

Das Arbeitslosengeld kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache oder online über MeinAMS beantragt werden.

Betroffene

Arbeitslose Personen

Voraussetzungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt und die Bezugsdauer noch nicht erschöpft hat.

Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf und arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist.

Nähere Informationen finden Sie unter: Arbeitslosengeld – Allgemeines und Anspruch

Fristen

Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit (bzw. in bestimmten Fällen spätestens am darauffolgenden Werktag)

Beispiel:

Ist der letzte Arbeitstag ein Freitag, fällt der Beginn der Arbeitslosigkeit auf einen Samstag. In diesem Fall muss der Antrag auf Arbeitslosengeld spätestens am darauffolgenden Werktag (Montag) gestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit, schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit über MeinAMS einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.

Die zeitgerechte Meldung beim AMS gewährleistet nicht nur die vorschriftsgemäße Beantragung des Arbeitslosengeldes, es können so auch Lücken in der Pensions- und Krankenversicherung vermieden werden.

Zuständige Stelle

Die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS). Dies ist im Regelfall die regionale Geschäftsstelle Ihres Wohnsitzes.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt vorrangig online über MeinAMS. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, auch persönlich in der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice einen Antrag zu stellen. 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Arbeitslosengeld zuerkannt und eine Verständigung übermittelt, die insbesondere den Beginn, das Ende und die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld enthält.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Je nach Ihrer individuellen Situation müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

  • Arbeitslosengeld (AMS)
  • AMS-Geschäftsstellen (AMS)
  • MeinAMS für Arbeitssuchende (AMS)
  • Krankenversicherung (AMS)

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Zum Formular

MeinAMS

Authentifizierung und Signatur

Persönlich: Antrag bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS).

Elektronisch: Antrag über MeinAMS (Zugangsdaten können Sie über die Einstiegsseite zum MeinAMS, telefonisch, per E-Mail an das AMS, in der regionalen Geschäftsstelle oder über FinanzOnline beantragen).

Rechtsbehelfe

Sofern der Antragsteller mit der zuerkannten Leistung nicht einverstanden ist, kann binnen drei Monaten nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid über den Leistungsanspruch verlangt werden. Wird binnen drei Monaten nach Zustellung der Mitteilung kein Bescheid über den Leistungsanspruch verlangt, liegt eine entschiedene Sache vor, die keinem weiteren Rechtszug unterliegt.

Bei Ablehnung des Antrags auf Arbeitslosengeld wird der arbeitslosen Person ein Bescheid zugestellt. Gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstellen kann binnen vier Wochen eine Beschwerde eingebracht werden. Die regionale Geschäftsstelle kann binnen 10 Wochen eine Beschwerdevorentscheidung treffen. Wenn die regionale Geschäftsstelle keine Beschwerdevorentscheidung trifft oder gegen diese binnen zwei Wochen eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht verlangt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Das Arbeitsmarktservice stellt für jedes Bundesland Ombudsstellen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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