opponitz.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Opponitz @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ärztenotdienst
    • Amtstafel
    • Bildergalerie
    • Gemeindezeitung
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
    • Gästebuch
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen/Wohnen Bauen/Wohnen (Menu toggle)
      • Hinweise für Bauwerber
      • Grundstück & Immobilie
    • Bildungsangebote
    • Förderungen
    • Formulare
    • Fundamt
    • Glasfaserbau
    • ID Austria
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitz
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Bezirksgemeinden
      • Gemeindeverbände
      • Krankenhäuser
      • Parteien
      • Notruf & Notfall
      • Umwelt
    • Müllabfuhr Müllabfuhr (Menu toggle)
      • Umstellung auf Gelben Sack
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • E-Tankstellen
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Ortsplan
    • Wahlen/Volksbegehren
    • Wirtschaft
    • Rechnungsabschluss
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt Gemeindeamt (Menu toggle)
      • Mitarbeiter
      • Zuständigkeiten
      • Stellenangebote
      • Fundamt
      • Gemeindehaus
      • Gemeindewappen
      • Impressum
      • Datenschutz
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Gesundheit
      • NÖ Landeskindergarten
      • Musikschule
    • Partnergemeinde
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsname
      • Ortsgeschichte
    • Kirche/Religion Kirche/Religion (Menu toggle)
      • Kontakt
      • Gottesdienste
      • Pfarrgeschichte
      • Pfarrgemeinderat
      • Pfarrkirchenrat
    • Ortsplan
    • Kleinregion Ybbstal
  • LKV LKV (Menu toggle)
    • Ybbstal Optima
    • Netzgebiet
    • Strompreistabelle
    • Formulare
    • Stromablesung
    • Stromlieferantenwechsel
    • Smart Meter
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Vereine und Firmen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Camping
    • Wanderwege
    • Schluchtenwanderweg
    • Ybbstalradweg
    • Ybbstaler Alpen
    • Beleuchtung Tunnel
    • Narzissenblüte
    • Naturbadeplatz
    • Winter in Opponitz
    • Sehenswertes Sehenswertes (Menu toggle)
      • Aussichtskanzel
      • Gamsfelsen
      • Kängurus
      • Körnerkasten
      • Lichtsäule
      • Osterhasendorf
      • Pfarrkirche/Pfarrhof
      • Wasserkraftwerk
  • Fliegenfischen Fliegenfischen (Menu toggle)
    • Die Reviere Die Reviere (Menu toggle)
      • Ofenloch (I)
      • Opponitz Exklusiv
      • Seeburg (III)
      • Hollenstein
      • Blamau (II)
      • St. Georgen (IV)
    • Lizenzen
    • Tageskarten Online-Kauf
    • Bildergalerie
    • Videos
  • Veranstaltungen

Zivilrecht und Zivilprozessrecht

  • Das Zivilrecht
  • Das Zivilprozessrecht
  • Rechtsgrundlagen

Das Zivilrecht

Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen (z.B. GmbH) untereinander. Die Parteien (klagende bzw. beklagte Partei) begegnen einander im Zivilverfahren auf gleicher Stufe (im Unterschied zur Verwaltung).

Hinweis

Wenn Bund, Bundesländer oder Gemeinden Aufträge vergeben oder Anschaffungen tätigen, handeln sie selbst auch privatwirtschaftlich und unterliegen damit dem Zivilrecht.

Das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht ist in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Dieses Gesetz wurde bereits 1811 erlassen und in der Zwischenzeit häufig reformiert und angepasst. Wichtige Elemente in diesem Gesetz sind:

  • Eigentums- und Besitzrecht
  • Vertragsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht

Darüber hinaus gibt es viele andere Spezialgesetze, wie beispielsweise das Ehegesetz (EheG), welches das Eherecht regelt. Weiters gibt es auch Gesetze, die zielgruppenspezifische Besonderheiten beinhalten. So regelt beispielsweise das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) die Beziehungen zwischen Konsumenten sowie Unternehmen und gewährt dem Konsumenten dabei einen weitergehenden Schutz als das ABGB. Das Wohnrecht wird im Mietrechts- (MRG), Wohnungseigentums- (WEG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geregelt.

Das Zivilverfahrensrecht

Das Zivilverfahrensrecht regelt den Ablauf von gerichtlichen Verfahren im Rahmen des Zivilrechts. Je nach Anwendungsbereich können unterschiedliche Gesetze den Ablauf des Zivilverfahrens festlegen. Die wichtigsten Regelungen enthalten u.a. die Zivilprozessordnung (ZPO), das Außerstreitgesetz (AußStrG), die Exekutionsordnung (EO) sowie die Insolvenzordnung (IO).

Im Zivilprozess sucht zumindest eine Rechtsperson Rechtschutz gegenüber einer anderen (gleichgestellten) Rechtsperson. Anders als im Strafverfahren tritt der Staat im Zivilverfahren nicht als Ankläger auf. Er hat aber dennoch Interesse daran, dass Zivilrechtsstreitigkeiten geordnet und nach seinen Regeln ablaufen. Die Parteien können jedoch selbst über Klageerhebung, Beweisführung und Beendigung des Prozesses durch Einigung entscheiden.

Die Grundzüge für Zivilverfahren werden sowohl durch die österreichische Verfassung als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention festgelegt. Diese sind unter anderem:

  • Mündlichkeit der Verhandlung
    Ausnahmen von der Mündlichkeit müssen gesetzlich vorgesehen sein.
  • Öffentlichkeit der Verhandlung
    Bis auf familienrechtliche Prozesse sind Verhandlungen im Rahmen von Zivilprozessen normalerweise öffentlich zugänglich (freier Zutritt für alle Bürger).
  • Beiderseitiges rechtliches Gehör
    Jede Partei muss die Möglichkeit haben, sich im Verfahren zu äußern. Dieser Grundsatz gilt während des gesamten Verfahrens und auch dann, wenn die Parteien diese Möglichkeit nicht wahrnehmen oder zu einem früheren Zeitpunkt nicht wahrgenommen haben.
  • Dispositionsgrundsatz
    Der Prozess beginnt durch die Klage und die Parteien können ihn bis zur Urteilsverkündung durch einen Vergleich oder Vereinbarung des Ruhens wieder beenden.
  • Kooperationsgrundsatz
    Die Streitparteien liefern das Beweismaterial selbst, das Gericht kann im Beweisverfahren zusätzliche Nachweise verlangen. Es gibt jedoch keine Ermittlungsinstanz wie im Strafverfahren.
  • Amtsbetrieb
    Für die fristgerechte Abwicklung des Verfahrens ist das Gericht selbst zuständig.

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
  • Ehegesetz (EheG)
  • Konsumentenschutzgesetz (KschG)
  • Mietrechtsgesetz (MRG)
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Außerstreitgesetz (AußStrG)
  • Exekutionsordnung (EO)
  • Insolvenzordnung (IO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen/Wohnen
  • Bildungsangebote
  • Förderungen
  • Formulare
  • Fundamt
  • Glasfaserbau
  • ID Austria
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitz
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Job Börse
  • Links/Adressen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
  • Wahlen/Volksbegehren
  • Wirtschaft
  • Rechnungsabschluss
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Opponitz
Hauslehen 21
+43 (07444) 72 80
gemeinde@opponitz.gv.at
Datenschutzhinweis
Impressum
Datenschutz
Amtszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Opponitz | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG