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ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion)

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • die App „Digitales Amt“ nutzen und dort bereits mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion angemeldet sind
  • einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto bereitstellen können

…können Sie eine Registrierungsbehörde besuchen, um direkt eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit. 

Hinweis

Zusätzlich zu dem hier dargestellten Registrierungsprozess gibt es einen Online-Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria mit Vollfunktion. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren ID Austria mit Basisfunktion von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der ID Austria.

Voraussetzungen

Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

  • ID Austria mit Basisfunktion
  • Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) 
  • ggf. ein aktuelles Passfoto

Technische Voraussetzungen:

  • Aktive Mobiltelefonnummer
  • Aktuellste Version der App „Digitales Amt“ installiert und angemeldet
  • Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
  • Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.

So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

  1. Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion in der App „Digitales Amt“ an.
    Hinweis: Wenn Sie sich mit einer Handy-Signatur anmelden, wird diese im Zuge einer Anmeldung auf ID Austria mit Basisfunktion umgestellt.
    Falls Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde so wird Ihnen hier die Option geboten, direkt auf die Vollfunktion der ID Austria aufzuwerten, indem Sie Ihre Ausweisnummer eingeben. Wechseln Sie dazu zur Anleitung ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion.
    Hinweis: Es ist die aktuellste Version der App „Digitales Amt" erforderlich.
  2. Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten.
    Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren amtlichen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
    Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
  3. Die Behörde schickt vor Ort ein Einmalkennwort („TAN“) an Ihre App „Digitales Amt“.
  4. Öffnen Sie die App „Digitales Amt“ und teilen Sie die dort empfangene TAN der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter mit. Sie können diese auch manuell abrufen, indem Sie auf das Symbol „Profil“ (in der Tab- Leiste unten) klicken und dort „TAN abfragen (bei Behörde)“ wählen. Falls das Symbol „Profil“ nicht angeboten wird so klicken Sie das Symbol „Anmelden“ und wählen dort „Offene Signaturen“ aus.
  5. Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, AGB, Datenschutzmitteilung).
  6. Zum Abschluss der ID Austria-Registrierung geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
    Hinweis: Die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) muss auf Ihrem Smartphone aktiviert sein.
  7. Ihre ID Austria mit Vollfunktion ist nun mit der App „Digitales Amt“ verknüpft.

Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre ID Austria einsatzbereit.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

  • Informationen zu Stufen der ID Austria
  • Registrierungsübersicht
  • Registrierungsbehörden
  • Häufige Fragen
Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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