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  • Veranstaltungen

Leben in der Gemeinde Parndorf

  • Arbeiten in Haus und Garten
    • Rasenmähen
    • Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
  • Regelungen bezüglich Kfz
    • Autowaschen
    • Warmlaufenlassen des Motors
    • Lärmbelästigung durch Mopeds
  • Schneeräumung und Streupflicht
  • Hundehaltung
    • Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
    • Maulkorb- bzw. Leinenzwang
    • Hundekot
  • Müll
  • Kontaktdaten der Gemeinde
  • Rechtsgrundlagen
  • Statistische Daten der Gemeinde

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Verordnung der Gemeinde:
Im Ortsgebiet der Gemeinde Parndorf sind Hunde an öffentlichen Orten derart an der Leine oder mit Maulkorb zu führen, dass sie weder den Fußgänger- noch den Fahrzeugverkehr gefährden oder über das zumutbare Maß hinaus belästigen. Das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen ist verboten. Insbesondere ist das unbeaufsichtigte Herumstreunen lassen von Hunden an öffentlichen Orten im gesamten Gemeindegebiet verboten. Ausgenommen vom Leinen- bzw. Maulkorbzwang sind Hunde während des Einsatzes für Zwecke, deren Verwirklichung die verhängte Maßnahme ihrer Natur nach ausschließt, wie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Führung von Blinden und anderer Behinderten, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Halter verantwortlich, sofern er nicht das Tier einer anderen Person anvertraut hat. In diesem Fall ist jene Person verantwortlich, der der Hund anvertraut wurde. Vertraut der Halter den Hund aber einem Strafunmündigen an, so ist er selbst verantwortlich.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

Hundekot

Verordnung der Gemeinde:
Die Verantwortlichen haben den von ihren Hunden auf gepflegten öffentlichen Grünanlagen, Gehflächen (Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen) und ähnlich frequentierten Stellen hinterlassenen Kot unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

  • Altstoffsammelzentrum Parndorf

Abfallarten: Bauschutt, Sperrmüll, Problemstoffe, Altspeiseöl

Die jeweiligen Öffnungszeiten finden sich auf der Homepage der Gemeinde Parndorf.

  • Grünschnitt Sammelstelle

Abfallarten: Strauch-, Baum- und Rasenschnitt 

Kontaktdaten der Gemeinde

Gemeinde Parndorf
Hauptstraße 52a
7111 Parndorf

Telefon: + 43 2166 2300
Fax: +43 2166 2300-90
E-Mail: post@parndorf.bgld.gv.at

Parteienverkehr:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Homepage

Rechtsgrundlagen

  • Kraftfahrgesetz (KFG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Wasserrechtsgesetz (WRG)
  • Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz
  • Verordnung der Gemeinde Parndorf über die Führung und Haltung von Hunden
Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion

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