opponitz.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Opponitz @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ärztenotdienst
    • Amtstafel
    • Bildergalerie
    • Gemeindezeitung
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
    • Gästebuch
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen/Wohnen Bauen/Wohnen (Menu toggle)
      • Hinweise für Bauwerber
      • Grundstück & Immobilie
    • Bildungsangebote
    • Förderungen
    • Formulare
    • Fundamt
    • Glasfaserbau
    • ID Austria
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitz
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Bezirksgemeinden
      • Gemeindeverbände
      • Krankenhäuser
      • Parteien
      • Notruf & Notfall
      • Umwelt
    • Müllabfuhr Müllabfuhr (Menu toggle)
      • Umstellung auf Gelben Sack
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • E-Tankstellen
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Ortsplan
    • Wahlen/Volksbegehren
    • Wirtschaft
    • Rechnungsabschluss
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeindeamt Gemeindeamt (Menu toggle)
      • Mitarbeiter
      • Zuständigkeiten
      • Stellenangebote
      • Fundamt
      • Gemeindehaus
      • Gemeindewappen
      • Impressum
      • Datenschutz
    • Gemeinderat
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Gesundheit
      • NÖ Landeskindergarten
      • Musikschule
    • Partnergemeinde
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsname
      • Ortsgeschichte
    • Kirche/Religion Kirche/Religion (Menu toggle)
      • Kontakt
      • Gottesdienste
      • Pfarrgeschichte
      • Pfarrgemeinderat
      • Pfarrkirchenrat
    • Ortsplan
    • Kleinregion Ybbstal
  • LKV LKV (Menu toggle)
    • Ybbstal Optima
    • Netzgebiet
    • Strompreistabelle
    • Formulare
    • Stromablesung
    • Stromlieferantenwechsel
    • Smart Meter
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Vereine und Firmen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Camping
    • Wanderwege
    • Schluchtenwanderweg
    • Ybbstalradweg
    • Ybbstaler Alpen
    • Beleuchtung Tunnel
    • Narzissenblüte
    • Naturbadeplatz
    • Winter in Opponitz
    • Sehenswertes Sehenswertes (Menu toggle)
      • Aussichtskanzel
      • Gamsfelsen
      • Kängurus
      • Körnerkasten
      • Lichtsäule
      • Osterhasendorf
      • Pfarrkirche/Pfarrhof
      • Wasserkraftwerk
  • Fliegenfischen Fliegenfischen (Menu toggle)
    • Die Reviere Die Reviere (Menu toggle)
      • Ofenloch (I)
      • Opponitz Exklusiv
      • Seeburg (III)
      • Hollenstein
      • Blamau (II)
      • St. Georgen (IV)
    • Lizenzen
    • Tageskarten Online-Kauf
    • Bildergalerie
    • Videos
  • Veranstaltungen

Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Betroffene
  • Voraussetzungen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Experteninformation
  • Zum Formular
  • Authentifizierung und Signatur
  • Rechtsbehelfe
  • Hilfs- und Problemlösungsdienste

Allgemeine Informationen

Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über eine eindeutig bestimmbare Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.

Betroffene

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Auskunft aus dem ZMR über angemeldete Personen erhalten. Generell gilt, dass nur Auskunft über den Hauptwohnsitz erteilt wird. Verfügt ein gesuchter Mensch über keinen aufrechten Hauptwohnsitz, so wird Auskunft über den zuletzt abgemeldeten Hauptwohnsitz erteilt. Über weitere Wohnsitze (Nebenwohnsitze) wird hingegen normalerweise keine Auskunft erteilt.

Voraussetzungen

Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale so weit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: das Magistratische Bezirksamt (→ Stadt Wien)

Verfahrensablauf

Sie können formlos persönlich, postalisch oder per ID Austria um Meldeauskunft ansuchen.

Via oesterreich.gv.at kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine ID Austria oder EU Login und eine elektronische Zahlungsmöglichkeit. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria. Unmittelbar nach Entrichtung der Verwaltungsabgabe erfolgt die Erteilung der gewünschten Auskunft. Achtung: Auch für Abfragen, die zu keinem eindeutigen Suchergebnis führen, muss die Verwaltungsabgabe in Höhe von derzeit 3,30 Euro entrichtet werden.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: Eingabengebühr von 8,60 Euro
    • Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.

Für die Auskunft

  • Bundesverwaltungsabgabe:
    • Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
    • Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro

Zusätzlich

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
    • Mündlich: gebührenfrei oder
    • schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro

Zusätzliche Informationen

Personen oder Firmen (sogenannte "Sonstige Abfrageberechtigte gemäß § 16a Abs. 5 Meldegesetz", z.B. Kammern, Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Inkassobüros), die regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, haben die Möglichkeit, einen Zugang zum Zentralen Melderegister (ZMR) für diese Zwecke zu erlangen.

Weiterführende Links

Zugang zum ZMR für sonstige Abfrageberechtigte - "Businesspartner" (→ BMI)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 16, 16a und 18 Meldegesetz (MeldeG)
  • §§ 15 und 17 Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Online-Service "Meldeauskunft" über oesterreich.gv.at

Authentifizierung und Signatur

  • Elektronisch: Anmeldung zum Online-Service "Meldeauskunft" über oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU Login
    • Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
  • Schriftlich oder persönlich: formlos

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid der Meldebehörde kann eine Beschwerde beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht erhoben werden. Diese ist binnen vier Wochen bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen/Wohnen
  • Bildungsangebote
  • Förderungen
  • Formulare
  • Fundamt
  • Glasfaserbau
  • ID Austria
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitz
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Job Börse
  • Links/Adressen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
  • Wahlen/Volksbegehren
  • Wirtschaft
  • Rechnungsabschluss
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Opponitz
Hauslehen 21
+43 (07444) 72 80
gemeinde@opponitz.gv.at
Datenschutzhinweis
Impressum
Datenschutz
Amtszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Opponitz | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG