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Leben in der Gemeinde Kobersdorf

Hinweis:

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

Rasenmähen

Tätigkeit: Lärmbelästigung durch Mäharbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig
Hinweis:

Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Lärmbelästigung durch Holzschneidearbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig
Hinweis:

Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.) 

Autowaschen

Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel:

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

Hundehaltung

Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen zwei Wochen ab Beginn der Haltung melden. Die Meldung muss u.a. die Kennzeichnungsnummer und die Bestätigung über die Registrierung gemäß den bundesrechtlichen Vorschriften enthalten.

Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Verordnung der Gemeinde:
Zwecks Vermeidung von Beeinträchtigungen von Menschen oder Sachen müssen Hunde außerhalb von Gebäuden oder von ausreichend eingefriedeten Grundflächen bei sonstiger Strafbarkeit an der Leine geführt werden.

Ausgenommen von solchen Anordnungen sind Hunde während des Einsatzes und während der Ausbildung für Zwecke, deren Verwirklichung die verhängte Maßnahme ihrer Natur nach ausschließt, wie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Führung von Blinden, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halterin/der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier andere Personen und Tiere weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

Hundekot

Verordnung der Gemeinde:
Die Halterin/der Halter eines Hundes muss diesen in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass durch das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Als unzumutbare Belästigung Dritter gilt insbesondere auch die Verunreinigung von Kinderspielplätzen und ähnlichen Flächen. Demnach müssen Verunreinigungen (z.B. durch Hundekot) von Kinderspielplätzen oder ähnlichen Flächen im Gebiet der Großgemeinde Kobersdorf mit seinen Ortsteilen Oberpetersdorf und Lindgraben bei sonstiger Strafbarkeit unverzüglich entfernt werden.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Eine diesbezügliche Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Sonderempfehlung für diese Gemeinde

  • Lärmbelästigung durch Hundegebell sollte an Sonn- und Feiertagen unterbleiben. An Werktagen (Montag bis Samstag) sollten die Nachtruhezeiten von 22 bis 6 Uhr in der Früh eingehalten werden.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des burgenländischen Müllverbands (BMV). 

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis:

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

Abfallsammelzentrum für die Gemeindebürger von Kobersdorf, Lindgraben und Oberpetersdorf (beim Feuerwehrhaus Kobersdorf)

Auwiese 1
7332 Kobersdorf

Abfallarten: Sperrmüll, Problemstoffe, Elektrogeräte, Grasschnitt

Die Öffnungszeiten und weitere Informationen zum Thema "Müllbeseitigung" finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

Kontaktdaten der Gemeinde

Marktgemeinde Kobersdorf
Hauptstraße 38
7332 Kobersdorf

Telefon: +43 2618 8200
Fax: +43 2618/8200-4
E-Mail: post@kobersdorf.bgld.gv.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr 

Website der Marktgemeinde Kobersdorf
Statistische Daten der Gemeinde

Weiterführende Links

  • Störungen durch Nachbarn 

  • Weitere Informationen zu Schneeräumung und Streupflicht 

  • Haltung von Hunden 

  • Abfall 

Rechtsgrundlagen

  • Kraftfahrgesetz (KFG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Wasserrechtsgesetz (WRG)
  • Burgenländisches Landessicherheitsgesetz 
  • Angaben der Marktgemeinde Kobersdorf
Letzte Aktualisierung: 06.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde|
  • oesterreich.gv.at-Redaktion

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